Liebe HGV-Mitglieder, 

bei der Ministerpräsidentenkonferenz am Mittwoch den 15.4.2020  sind folgende Punkte verhandelt worden.

 

WELCHE CORONA-MAßNAHMEN SICH ZUNÄCHST NICHT ÄNDERN:

  • Um die erreichten Erfolge nicht zu gefährden, haben sich Bund und Länder geeinigt, dass die Kontaktbeschränkungen mit einem Mindestabstand von 1,5 Metern aufrechterhalten bleiben. „Das gilt weiterhin, und die Verstöße dagegen werden auch weiterhin von den Behörden geahndet“, kündigte Kanzlerin Angela Merkel an. 
  • Weiterhin gilt, dass sich Personen in der Öffentlichkeit nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes aufhalten dürfen.
  • Großveranstaltungen wie Fußballspiele bleiben weiter grundsätzlich untersagt und zwar bis zum 31. August. NRW-Ministerpräsident Armin Laschet sagte am Abend, dass in dieser Saison keine Bundesligaspiele mehr vor Publikum stattfinden werden. 
  • Das wegen des Coronavirus verhängte Versammlungsverbot in Gotteshäusern bleibt bis auf Weiteres in Kraft. 
  • Im Kampf gegen das Coronavirus bleiben Gastronomiebetriebe in Deutschland vorerst weiter geschlossen. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung von Speisen für den Verzehr zu Hause.
  • Auch Kultureinrichtungen bleiben geschlossen. 
  • Auch Zoos und Botanische Gärten bleiben geschlossen. 
  • Auch Spiel- und Sportplätze bleiben geschlossen. 
  • Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe (mit Ausnahme von Friseuren) bleiben geschlossen.
  • Die Menschen in Deutschland sollen vorerst weiter auf private Reisen verzichten. Das gilt auch für überregionale touristische Tagesausflüge. Die weltweite Reisewarnung wird aufrechterhalten. Übernachtungsangebote im Inland sollten weiterhin nur für notwendige und ausdrücklich nicht touristische Zwecke zur Verfügung gestellt werden.

 

WELCHE CORONA-MAßNAHMEN ANGEPASST WERDEN:

Bund und Länder vereinbarten zugleich vorsichtige Lockerungen der Einschränkungen des täglichen Lebens.

  • So sollen Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern unter Auflagen ab Montag wieder öffnen dürfen. 
  • Autohäuser, Fahrrad- und Buchhändler dürfen unabhängig von der Größe wieder öffnen.
  • Der Schulbetrieb soll am 4. Mai beginnend mit den Abschlussklassen, den Klassen, die im kommenden Jahr Prüfungen ablegen und den obersten Grundschulklassen wieder aufgenommen werden. Vor der Öffnung sollen umfassende Hygienepläne erstellt und Möglichkeiten für die Beförderung der Schüler, wie Schulbusse, geschaffen werden. 
  • Die Kultusministerkonferenz soll bis zum 29. April ein Konzept für weitere Schritte vorlegen, wie der Unterricht unter besonderen Hygiene- und Schutzmaßnahmen, insbesondere unter Berücksichtigung des Abstandsgebots durch reduzierte Lerngruppengrößen, insgesamt wieder aufgenommen werden kann.
  • An Hochschulen dürfen Prüfungen abgenommen werden. Auch Lehrveranstaltungen, die spezielle Labor- bzw. Arbeitsräume erfordern, sind unter besonderen Hygiene- und Schutzmaßnahmen erlaubt. 
  • Friseure dürfen unter Einhaltung von Hygienevorschriften ab 4. Mai wieder öffnen.

 

Bitte passen Sie weiterhin gut auf sich auf und bleiben Sie gesund!

 

Mit freundlichen Grüßen

HGV Vorstand

Suche

Aktionen des HGV

  • Jährlicher Frühlingsmarkt mit verkaufsoffenem Sonntag
  • beim Schloßfest und beim Bierdorf ist der HGV mit Ständen vertreten

Kontakt

  info (@) hgv-pfedelbach.de
  Klaus Binder Tel. 07941 6476-0
Brunnenfeldstraße 11
74629 Pfedelbach

Finde uns auf